Wissenswertes

liebevoller Kontakt

24-Stunden-Betreuung*

 

 

Diese hilft Ihnen dann bei der häuslichen Versorgung wie beim Kochen, Putzen, Waschen, Einkaufen, aber auch bei der täglichen Körperhygiene wie Duschen, Waschen, Anziehen. Dadurch, dass die Damen bei Ihnen wohnen, ist eine Betreuung gewährleistet, was zu einer merklichen Entlastung Ihrer Angehörigen führt.

Finanzierungsmöglichkeiten & Kosten / Pflegegeld

Welche Kosten auf Sie zukommen hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Es kommt darauf an welchen Pflegegrad die zu betreuende Person hat, ob eine oder zwei Personen betreut werden sollen.

Auch die Sprachkenntnisse werden berücksichtigt, ob einfaches Deutsch oder aber sehr gutes Deutsch spiegelt sich im Preis wieder.

Wir beraten Sie gerne über die genauen Kosten die auf Sie zu kommen.

Die Pflegekasse übernimmt als Zuschuss lediglich das Pflegegeld je nach Pflegegrad nicht die höhere sog.  Pflegesachleistung.

Bitte fragen Sie Ihre zuständige Pflegekasse. 

 

Pflegegrade

Die Pflegegrade orientieren sich nach der Schwere der Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten der pflegebedürftigen Person. Der Pflegegrad wird mithilfe eines pflegefachlich begründeten Begutachtungsinstruments ermittelt. Die fünf Pflegegrade sind abgestuft: von geringen Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten (Pflegegrad 1), bis zu schwersten Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten, die mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung einhergehen (Pflegegrad 5). Pflegebedürftige mit besonderen Bedarfskonstellationen, die einen spezifischen, außergewöhnlich hohen Hilfebedarf mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung aufweisen, können aus pflegefachlichen Gründen dem Pflegegrad 5 zugeordnet werden, auch wenn die erforderliche Gesamtpunktzahl nicht erreicht wird.

Um einen Pflegegrad zu erhalten, muss man einen Antrag auf Pflegeleistungen stellen. Mehr darüber erfahren Sie in den folgenden Absätzen.

Antragstellung

Pflegeleistungen beantragen

Wer Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen muss, stellt einen Antrag bei der Pflegekasse (Mehr über mögliche Leistungen erfahren Sie bei der Pflegekasse. Die Pflegekasse befindet sich bei der Krankenkasse. Den Antrag können auch Familienangehörige, Nachbarn oder gute Bekannte stellen, wenn sie dazu bevollmächtigt sind. Sobald der Antrag bei der Pflegekasse gestellt wurde, beauftragt diese den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder einen unabhängigen Gutachter bzw. eine unabhängige Gutachterin mit der Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit.

Privat Versicherte stellen einen Antrag bei ihrer Versicherung. Die Begutachtung erfolgt dann durch Gutachter und Gutachterinnen des Medizinischen Dienstes "MEDICPROOF"

Pflegebedürftigkeitsbegriff

Wann ist ein Mensch pflegebedürftig? Diese Frage ist nicht einfach zu beantworten, denn Pflegebedürftigkeit hat ganz unterschiedliche Gesichter. Der neue, deutlich weiter gefasste Pflegebedürftigkeitsbegriff, der durch das zweite Pflegestärkungsgesetz zum 1. Januar 2017 eingeführt wurde, wird dieser Tatsache gerecht. Mit ihm verschwindet die unterschiedliche Behandlung von körperlich bedingten Beeinträchtigungen auf der einen Seite und geistig beziehungsweise psychisch bedingten Beeinträchtigungen auf der anderen. Bezog sich Pflegebedürftigkeit bislang vor allem auf körperlich bedingte Beeinträchtigungen, werden jetzt auch geistige und psychisch bedingte Beeinträchtigungen stärker berücksichtigt. Es kommt also nicht mehr wie bisher auf den zeitlichen Hilfebedarf bei vorrangig körperlichen Verrichtungen an, sondern was zählt, sind der einzelne Mensch und das Ausmaß, in dem er seinen Alltag alleine bewältigen kann. Statt drei Pflegestufen und der zusätzlichen Feststellung einer "erheblich eingeschränkten Alltagskompetenz", zum Beispiel aufgrund einer Demenz, gibt es seit dem 1. Januar 2017 fünf Pflegegrade. Die Begutachtung führt also zu einer individuelleren Einstufung, denn sie berücksichtigt genauer und umfassender als bisher die Beeinträchtigungen und Fähigkeiten der Menschen. Davon profitieren etwa an Demenz erkrankte Personen mit ihrem besonderen Pflege- und Betreuungsbedarf.

Wie hoch sind die Leistungen in den fünf Pflegegraden?

Leistung Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5
Geldleistung ambulant * 332 € 573 € 765 € 947 €

Quelle: https://www.mdk.de/fileadmin/MDK-zentraler-Ordner/Downloads/10_Leistungserbringer_Pflege/2017_Fachinformation_NBA_Pflegebegutachtung.pdf

Freizügigkeit innerhalb der EU

Im Rahmen der so genannten Freizügigkeit dürfen Menschen, die Bürger eines EU-Mitgliedstaates sind, in jedem Land der Europäischen Union arbeiten unter Berücksichtigung der geltenden Gesetze. So sind die Betreuungskräfte daher meist in Ihrem Heimatland sozialversichert und nicht in Deutschland.

Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege

Ist ein Angehöriger  verhindert und kann die Pflege des zu Betreuenden nicht ausüben, kommt eine Verhinderungspflege in Betracht. Bei der Verhinderungspflege kann die Pflege entweder von einem Professionellen Dienst  oder einer anderen Privatperson durchgeführt werden. Eine Verhinderungspflege wird für bis zu 42 Tage bzw. sechs Wohnen im Jahr mit Beträgen bis zu 1.612,00 € von der Pflegekasse erstattet. Während der Verhinderungspflege wird das Pflegegeld weiterhin zur Hälfte ausgezahlt.

Wird eine stationäre Kurzzeitpflege nicht in Anspruch genommen, kann die Hälfte des Leistungsanspruchs auf die Verhinderungspflege gerechnet werden. Dann stehen im Jahr also 806,00 € mehr für die Verhinderungspflege zur Verfügung; insgesamt also 2.419,00 €.